01.03.2010
Standesamt Nörten-Hardenberg - Heiraten in Nörten-Hardenberg

(hi) Für das Jahr 2009 hat das Standesamt Nörten-Hardenberg Bilanz gezogen. 118 Paare gaben sich im vergangenen Jahr in Nörten-Hardenberg das Jawort, wovon 101 Trauungen in der Hardenberger Burgruine und 17 Eheschließungen im Rathaus vollzogen wurden. Damit ist die Zahl der Eheschließungen gegenüber der zurückliegenden zwei Jahre zwar leicht gesunken, doch das Heiraten in Nörten-Hardenberg ist bei Paaren sehr beliebt und die Anmeldungen und Anfragen für 2010 sind nach Auskunft der Standesbeamtin Stefanie Brendel bereits jetzt viel versprechend, denn rund 90 Anmeldungen liegen schon vor; aber natürlich gibt es auch noch viele freie Termine. mehr ...
18.02.2010
Wirtschaftsgemeinschaft Nörten-Hardenberg - WiNner für Nörten-Hardenberg

(kk) Bei der Jahreshauptversammlung am 04.02.2010 der Interessengemeinschaft der Nörtener Gewerbetreibenden und Freiberuflichen e. V. wurden wegweisende Entscheidungen getroffen.
Hat sich der Verein bisher als Werbegemeinschaft der Öffentlichkeit präsentiert, ist jetzt die Umbenennung in Wirtschaftgemeinschaft Nörten-Hardenberg, kurz WiN, erfolgt. "Jeder möchte ein Gewinner sein," so die 1. Vorsitzende Astrid Klinkert-Kittel. Die Gründe, warum auch Sie ein WiNner werden sollten, werden auf der neuen Homepage der Wirtschaftsgemeinschaft eindrücklich dargelegt. mehr ...
14.01.2010
Flecken Nörten-Hardenberg - Erstattung für Verbraucher vom Wasserwerk des Flecken Nörten-Hardenberg

Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen; hier erfolgt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 %
Die Rechtsprechung hat sich mit dem Urteil vom 08.10.2008 (Az. V R 61/03 und V R 27/06) des Bundesfinanzhofes (BFH) geändert, indem dieser entschieden hat, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehnen (Flecken Nörten-Hardenberg) gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferung von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UstG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UstG fällt und als eigenständige Leistung dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt. Im Schreiben vom 07.04.2009, IV B 8 – S 7100/07/10024, hat auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den Auswirkungen dieser Rechtsprechung Stellung genommen. mehr ...
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