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Heiraten Sie traditionell im neu eingerichteten Trauzimmer des Rathauses...
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Wenn beide Verlobte
- deutsche Staatsangehörige sind
- beide volljährig und kinderlos
- keiner bereits verheiratet war
- ihren Hauptwohnsitz im Flecken Nörten-Hardenberg haben, dann benötigen Sie:
-> Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe
-> eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 1 Monat)
-> einen beglaubigten Geburtsregisterauszug oder eine Geburtsurkunde vom Geburtenstandesamt
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgedene Unterlagen vorlegen:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder
- eine Eheurkunde der letzten Ehe/n mit Auflösungsvermerk
Wenn das erforderliche Dokument nicht beim Standesamt Nörten-Hardenberg erhältlich ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, wo die letzte Eheschließung erfolgte.
Besondere Unterlagen sind vorzulegen, wenn einer der Verlobten
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- nicht im Bundesgebiet ist
- ein minderjähriges Kind hat
- adoptiert wurde oder
- die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind haben.
Gebühren des Standesamtes
(§ 72 PStG, Verordnung v. 04.12.2008)
• Prüfung der Ehefähigkeit für deutsche Staatsangehörige 40,00 €
• wenn ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 €
• Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 80,00 €
• Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung 25,00 €
• Erteilung einer Personenstandsurkunde 10,00 €
• Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister 10,00 €
Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen nach Absprache mit dem Standesamt Nörten-Hardenberg
Anmeldung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
(gleichgeschlechtliche Paare)
Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 1 Monat)
- einen beglaubigten Geburtsregisterauszug oder eine Geburtsurkunde vom Geburtenstandesamt.
Wer geschieden oder verwitwet ist oder schon in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 1 Monat)
- Erklärende, die verheiratet waren, haben alle früheren Ehen und die Art der Auflösung anzugeben. Die Auflösung der letzten Ehe muss nachgewiesen werden. Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits anlässlich einer früheren Eheschließung im Inland durchgeführt worden ist.
- einen beglaubigten Geburtsregisterauszug oder eine Geburtsurkunde vom Geburtenstandesamt.
Dies gilt auch im Falle der Auflösung früherer Lebenspartnerschaften.
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