Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 II NKomVG erforderliche Genehmigung wurde vom Landkreis Northeim am 02.11.2021 unter dem Aktenzeichen 15 22 01 erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 II NKomVG vom 08.11.2021 bis zum 17.11.2021 in der Gemeindeverwaltung Nörten-Hardenberg, Burgstr. 2, Zimmer 18 (Sitzungssaal), während der Sprechstunden der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der Besonderheiten zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bitte ich um telefonische Terminvereinbarung; eine Minimierung der sozialen Kontakte kann hierdurch gewahrt werden.
Nörten-Hardenberg, den 04.11.2021
Die Bürgermeisterin
gez. Glombitza
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