Im Jahr 2020 haben Sie Ihren Bescheid für die Hundesteuer als Dauerbescheid erhalten. Entgegen der bisherigen Regelung erhalten Sie nicht mehr jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Steuerbescheid. Das bedeutet, dass der Ihnen im Jahr 2020 zugesandte Hundesteuerbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2022 gilt. Die Hundesteuer ist zum 01. Juli 2022 fällig.
Die Hundesteuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich für:
a) den ersten Hund 60 Euro
b) den zweiten Hund 120 Euro
c) den dritten und jeden weiteren Hund 180 Euro
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Postfach 3765, 37027 Göttingen, Dienstgebäude Berliner Str. 5, 37073 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen den Flecken Nörten-Hardenberg zu richten. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Als Tag der Bekanntgabe gilt bei förmlicher Zustellung durch einfachen Brief der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post (der dritte Tag nach dem Aufgabestempel), es sei denn, dass der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Nörten-Hardenberg, den 24.03.2022
Die Bürgermeisterin
gez. Glombitza
https://www.noerten-hardenberg.de
erstellt am 24.03.2022