Das diesjährige Ablesen der Wasserzähler erfolgt in der Zeit vom 29.11.2019 bis zum 31.12.2019. Die Hauseigentümer bzw. deren Verwalter oder Beauftragte werden gebeten, folgendes zu beachten:
Gemäß der Wasserversorgungssatzung ist den von der Gemeinde Nörten-Hardenberg beauftragten Ableserinnen und Ablesern der Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähren. Die Ableserinnen und Ableser können sich mit einer schriftlichen Bescheinigung, ausgestellt von der Gemeinde Nörten-Hardenberg, ausweisen.
Die Wasserzähler sind so zugänglich zu machen, dass das Ablesen ohne Schwierigkeiten und Hindernisse möglich ist.
Sollten die Ableserinnen und Ableser im vorgesehenen Zeitraum den Hauseigentümer bzw. dessen Verwalter/Beauftragten nicht antreffen, wird darum gebeten, den Zählerstand telefonisch unter 05503/808125, per Fax unter 05503/808188, per e-Mail an niklaus@noerten-hardenberg.de oder schriftlich bei der Gemeinde Nörten-Hardenberg, Burgstr. 2, 37176 Nörten-Hdbg., anzugeben. Bei Kunden für die kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine Schätzung des Wasserverbrauchs.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Ableserinnen und Ableser auch in den Abendstunden bis 20:00 Uhr und am Wochenende (Samstag) aufsuchen, da erfahrungsgemäß in vielen Haushalten erst in den Abendstunden bzw. am Wochenende jemand zu erreichen ist.
Nörten-Hardenberg , im November 2019
Die Bürgermeisterin
gez. Glombitza
https://www.noerten-hardenberg.de
erstellt am 26.11.2019