Da es in der letzten Zeit immer wieder zu Beschwerden kam, möchte der Flecken Nörten-Hardenberg erneut auf die Bestimmungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Flecken Nörten-Hardenberg aufmerksam machen und die folgenden Hinweise für ein Miteinander zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern geben:
Jeder Hundehalter und jeder Hundeführer ist nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Flecken Nörten-Hardenberg dazu verpflichtet, zu verhindern, dass ein Hund außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.
Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
Anfallende Verschmutzungen durch Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen immer sofort entfernt werden.
Bitte nutzen Sie hierfür z. B. die vom Flecken Nörten-Hardenberg kostenlos bereitgestellten Hundekotbeutel.
Wer sich nicht an diese Regel des geltenden Ortsrechts hält, muss im Falle einer Anzeige damit rechnen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Der Flecken Nörten-Hardenberg appelliert daher an alle Hundehalter und Hundeführer:
Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst und entfernen Sie den Hundekot Ihrer Vierbeiner unverzüglich. Dies trägt zur Sauberkeit in den Orten bei und vermeidet Ärger.
Nörten-Hardenberg, im November 2019
Die Bürgermeisterin
https://www.noerten-hardenberg.de
erstellt am 02.12.2019