Da es immer wieder zu Beschwerden kommt, möchte der Flecken Nörten-Hardenberg erneut auf die Bestimmungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Flecken Nörten-Hardenberg aufmerksam machen und die folgenden Hinweise für ein Miteinander zwischen Tierhaltern und Nicht-Tierhaltern geben:
Jeder Hundehalter und jeder Hundeführer ist nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Flecken Nörten-Hardenberg dazu verpflichtet, zu verhindern, dass ein Hund außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.
Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
Das gleiche gilt für Pferdehalter und Pferdeführer.
Anfallende Verschmutzungen durch Hundekot und auch Pferdemist auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen immer sofort entfernt werden.
Bitte nutzen Sie hierfür z.B. für Hundekot die vom Flecken Nörten-Hardenberg kostenlos bereitgestellten Hundekotbeutel oder eigene Behältnisse/Tüten.
Wer sich nicht an diese Regel des geltenden Ortsrechts hält, muss im Falle einer Anzeige damit rechnen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Der Flecken Nörten-Hardenberg appelliert daher an alle Tierhalter und Tierführer:
Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst und entfernen Sie den Hundekot und den Pferdemist Ihrer Vierbeiner unverzüglich. Dies trägt zur Sauberkeit in den Orten bei und vermeidet Ärger.
Nörten-Hardenberg, im April 2020
Die Bürgermeisterin
https://www.noerten-hardenberg.de
erstellt am 16.04.2020