Im Jahr 2020 haben Sie Ihren Bescheid für die Hundesteuer als Dauerbescheid erhalten. Entgegen der bisherigen Regelung erhalten Sie nicht mehr jährlich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Steuerbescheid. Das bedeutet, dass der Ihnen im Jahr 2020 zugesandte Hundesteuerbescheid mit den darin festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2022 gilt. Die Hundesteuer ist zum 01. Juli 2022 fällig.
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