Baukindergeld des Flecken Nörten-Hardenberg – Vom Fleck weg lohnenswert!
Für Familien mit mindestens einem Kind wird der Erwerb von selbst genutzten Gebrauchtimmobilien in Nörten-Hardenberg, die vor 1950 errichtet worden sind, noch attraktiver. Neben hervorragenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vor Ort durch Krippen, Kindertagesstätten und den Kinderhort wird der Erwerb der vorgenannten Gebrauchtimmobilien von der Gemeinde subventioniert.
Der Zuschuss beträgt 3.000,00 Euro pro Kind, wenn sie eine Gebrauchtimmobilie in Nörten-Hardenberg, die vor 1950 errichtet worden ist, erwerben und sich in dieser niederlassen. Wichtig ist, den Zuschuss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu beantragen. Eine neue Richtlinie ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten.
Welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen und viele weitere Informationen zum Baukindergeld finden sie am Ende dieser Seite in unserem Flyer und unserer Richtlinie zum Baukindergeld.