Heiraten Sie traditionell im neu eingerichteten Trauzimmer des Rathauses...
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Wenn beide Verlobte
deutsche Staatsangehörige sind
beide volljährig und kinderlos
keiner bereits verheiratet war
ihren Hauptwohnsitz im Flecken Nörten-Hardenberg haben, dann benötigen Sie:
Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe
eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 1 Monat)
einen beglaubigten Geburtsregisterauszug oder eine Geburtsurkunde vom Geburtenstandesamt
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgedene Unterlagen vorlegen:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder
eine Eheurkunde der letzten Ehe/n mit Auflösungsvermerk
Wenn das erforderliche Dokument nicht beim Standesamt Nörten-Hardenberg erhältlich ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, wo die letzte Eheschließung erfolgte.
Besondere Unterlagen sind vorzulegen, wenn einer der Verlobten
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
nicht im Bundesgebiet ist
ein minderjähriges Kind hat
adoptiert wurde oder
die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind haben.
Gebühren des Standesamtes
(§ 72 PStG, Verordnung v. 01.10.2021)
• Prüfung der Ehefähigkeit für deutsche Staatsangehörige 50,00 €
• wenn ausländisches Recht zu beachten ist, zwischen 90,00 € und 130,00 €
• Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 100,00 €
• Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung 30,00 €
• Erteilung einer Personenstandsurkunde 15,00 €, jede weitere 7,50 €
• Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister 15,00 €, jede weitere 7,50 €
Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen nach Absprache mit dem Standesamt Nörten-Hardenberg