Für die Einzugsbereiche des Flecken Nörten-Hardenberg und den Abwasserverband Espolde wurde in den letzten Jahren (Baubeginn Sommer 1998 - Inbetriebnahme Jahreswende 2000/2001 und anschließende Sanierungen von Altanlagen) mit hohem finanziellen Aufwand nach den Forderungen gemäß § 18 a WHG eine neue erweiterte, vollbiologische Abwasserreinigungsanlage mit Nährstoffelimination und einer maschinellen Schlammentwässerungsanlage für eine Ausbaustufe von 25.000 Einwohnerwerten errichtet.
Belebungsbecken
Die ursprüngliche Gemeinschaftskläranlage am Standort in Nörten-Hardenberg war nach Planungen des Ingenieurbüros Preuss im Jahre 1972 umgebaut worden. Seinerzeit war die Anlage für 30.000 Einwohnerwerten ausgelegt, gekennzeichnet durch eine für Kohlenstoffabbau ausgelegte Belebungsanlage, eine Stabilisierung des Klärschlammes durch Faulung mit anschließender Schwerkraft- Entwässerung in Schlammpoldern.
Nachklärbecken
Mittlerweile entsprach die Anlage nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers nach weitergehender Abwasserreinigung mit Nährstoffelimination, sodass die oben genannte Erweiterung in Angriff genommen wurde.
Rechengebäude
Die heutige Abwasserreinigungsanlage wird den neuesten Anforderungen hinsichtlich einer weitergehenden Abwasserreinigung nach dem Verfahren der aeroben Schlammstabilisation, einer maschinellen Schlammentwässerung und der weiteren Verwertung des Klärschlammes in der Landwirtschaft gerecht.
Über ein Transportsammelsystem - Freigefällekanäle und Druckrohrleitungen - sind die nachstehend aufgeführten Bereiche an die Kläranlage angeschlossen:
Nörten-Hardenberg incl. Bishausen per Freigefällekanal, Pumpwerk Sudershausen - Förderung nach Bishausen gefördert durch das auf der Kläranlage angeordnete Pumpwerk Nörten-Hardenberg
Marienstein incl. Angerstein und Teile von Nörten-Hardenberg per Freigefällekanal gefördert durch das außerhalb der Kläranlage angeordnete Zwischenpumpwerk Espolde
Verbandsgebiet Espolde gefördert durch das Zwischenpumpwerk Espolde
Ortsteil Elvese (Abwasserverband Espolde) gefördert durch ein separates Pumpwerk mit Zulauf in das o.g. Pumpwerk Nörten-Hardenberg
Die Zuflüsse aus den einzelnen Gebieten werden online-mengenmäßig erfasst und für die Kostensplittung zwischen dem Flecken und dem Abwasserverband Espolde verarbeitet.
Regenrückhaltebecken
Die Ausarbeitung der Planung zur Erweiterung für die Kläranlage erfolgte nach dem Mitte bis Ende der 90er Jahre üblichen technischen Standards. Es wurden die neuesten Erkenntnisse in der Bautechnik und der installationstechnischen Ausrüstung genutzt, welche sich auf der gesamten Anlage wiederspiegeln, um einen hohen Beitrag zur Gewässereinhaltung und Umweltentlastung zu leisten.
Schlammstapelbehälter
Das gestiegene Umweltbewußtsein sowie aktuelle Ereignisse führten in den letzten Jahren zu einer ständigen Verschärfung der Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Ziel dieser Verschärfungen ist neben dem Kohlenstoffabbau auch eine weitgehende Elimination der im Abwasser enthaltenen Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die bei Einleitung in Gewässer dort direkt oder indirekt aufgrund von Eutrophierungsprozessen zu einem Absinken des Sauerstoffgehaltes führen können.
Schlammentwässerungsgebäude
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 27.08.1991 zur Änderung der Allgemeinen Rahmenverwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, die mit Wirkung vom 01.01.1992 in Kraft getreten war, wurden Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße erstmals festgeschrieben.
Schlammlagerplatz
Diese Verwaltungsvorschrift wurde mit Wirkung vom 01.04.1997 durch die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung AbwV) ersetzt.
Anforderungen an das einzuleitende Abwasser gemäß Abwasserverordnung (AbwV)
Proben nach Größenklassen der Abwasserbehandlungsanlage
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (mg/l)
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5) (mg/l)
Ammoniumstickstoff (NH4-N) (mg/l)
Stickstoff gesamt als Summe von Ammonium Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) (mg/l)
Phosphor, gesamt (Pges) (mg/l)
Größenklasse 1 kleiner als 60 kg/d BSB5 (roh)
150
40
-
-
-
Größenklasse 2 60 bis 300 kg/d BSB 5 (roh)
110
25
-
-
-
Größenklasse 3 grßer als 300 bis 600 kg/l BSB5 (roh)
90
20
10
-
-
Größenklasse 4 grßer als 600 bis 6000 kg/l BSB5 (roh)
90
20
10
18
2
Größenklasse 5 grßer 6000 kg/l BSB5 (roh)
75
15
10
18
1
Die Anforderungen gelten für Ammoniumstickstoff und Stickstoff, gesamt, bei einer Abwassertemperatur von 12°C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage. An die Stelle von 12°C kann auch die zeitliche Begrenzung vom 01.05. bis 31.10. treten.
Zwischenpumpwerk Nörten-Hardenberg
Pumpwerk Industriegebiet Nord
Pumpwerk Sudershausen mit Rückhaltebecken
Pumpwerk Elvese
Gültig ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der genehmigten erweiterten Abwasserbehandlungsanlage.
Dem Flecken Nörten-Hardenberg wird auf seinen Antrag vom 18.12.1997 nach Maßgabe der mit Sichtvermerk versehenen Unterlagen gemäß § 10 i. V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 20.08.1990 (Nds. GVBI.S. 371), geändert durch Gesetz vom 11.02.1998 (Nds. GVBI. S. 86), die Erlaubnis erteilt, aus den Gebieten des Fleckens Nörten-Hardenberg, des Abwasserverbandes Espolde, der Stadt Hardegsen - Ortsteile Espol, Trögen, Üssinghausen, Ertinghausen, Lichtenborn, Ellierode und Lutterhausen - und der Stadt Moringen - Ortsteile Blankenhagen, Thüdinghausen, Großenrode und Behrensen
180 l/s
650 m³/h
15.600 m³/d
vollbiologisch gereinigtes Abwasser bis zu einer Menge von
mechanisch behandeltes Abwasser, wenn derAbwasserbehandlungsanlage infolge Niederschlags oder Schneeschmelze mehr als 180 I/s zufließen, bis zu einer Menge von
167 I/s
600 m3/h
2.000m3/d
auf dem Flurstück 33, Flur 7, Gemarkung Nörten-Hardenberg, in die Leine einzuleiten.
Die Erlaubnis ist unbefristet. Die Jahresschmutzwassermenge (Trockenwetterabfluß) wird auf 1 500 000 m3 festgesetzt.
Benutzungsbedingungen und Auflagen:
Die Abwasserbehandlungsanlage ist stets in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand zu halten und von fachlich qualifiziertem Personal zu bedienen und zu warten.
Durch Ortssatzung oder ggf. vertragliche Vereinbarungen ist zu regeln, daß keine Stoffe in die Kanalisation bzw. Kläranlage eingeleitet werden dürfen, die die Abwasserbehandlung oder die Gewässerbeschaffenheit beeinträchtigen würden.
Im Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage sind an der noch festzulegenden Probenahmestelle folgende Überwachungswerte einzuhalten:
Aus der Qualifizierten Stichprobe:
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 70 mg/I
Biochemischer Sauerstoff bedarf in fünf Tagen (BSB5) 20 mg/I
Ammoniumstickstoff (NH4-N) 5 mg/I bei einer Abwassertemperatur von 12° C und größer im Ablauf der Biologie der Abwasserbehandlungsanlage Stickstoff (N.norg) als Summe der Einzelbestimmungen des Ammoniumstickstoff (NH4-N), des Nitratstickstoffs (NO3-N) und des Nitritstickstoffs (NO2-N) bei einer Abwassertemperatur von 12° C und größer im Ablauf der Biologie der Abwasserbehandlungsanlage 18mg/l
Phosphor gesamt (Pges) 2 mg/I
Weitere Anforderungen:
Schwimmstoffe - keine mit bloßem Auge sichtbaren
pH-Wert 6,0 -8,5
Methylenblauprobe auf Fäulnisfähigkeit nach fünf Tagen negativ
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
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