Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren in beschränkter Ausschreibung oder in freihändiger Vergabe Name und Anschrift des Auftragsgebers, Ort der Auftragsausführung, Auftragsgegenstand sowie Name und Anschrift des Auftragsnehmers zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Gem. RErl. d.MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.2011 – 24-32570- VORIS 72080 –
Mit diesem Erlass hat das Land Niedersachsen Wertgrenzen bei investiven Maßnahmen festgelegt, bis zu denen Bauaufträge nach VOB/A und Dienstleistungs- oder Lieferaufträge nach VOL/A verfahrensvereinfacht vergeben werden dürfen:
Bei Bauaufträgen nach der VOB/A
- bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen ohne weitere Einzelbegründung Bauvergaben im Wege der beschränkten Ausschreibung vorgenommen werden,
- freihändige Bauvergaben dürfen bis zu einer Wertgrenze von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Einzelbegründung vorgenommen werden.
Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach VOL/A
- bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen ohne Einzelbegründung Vergaben im Wege der beschränkten Ausschreibung vorgenommen werden,
- freihändige Vergaben dürfen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Einzelbegründung vorgenommen werden.
Der Flecken Nörten-Hardenberg, Burgstr. 2, 37176 Nörten-Hardenberg ist Auftraggeber der in nachfolgender Liste aufgeführten Aufträge.
Telefon: 05503/808-0
Telefax: 05503/808-189
E-Mail: info@noerten-hardenberg.de