der Jugendraum Sudershausen ist ein offener Treff für Jugendliche
der Jugendraum soll ein harmonisches Miteinander von Jugendlichen und eigenverantwortliches und Selbstorganisiertes Handeln fördern
der Jugendraum ermöglicht freie Freizeitgestaltung im Interesse der Jugendlichen
der Jugendraum ist zugänglich für Jugendliche und junge Erwachsene ab 12 Jahren bis 29 Jahren; Jugendliche von 12 bis 16 Jahren dürfen den Raum zu den separat aushängenden Öffnungszeiten unter Aufsicht eines Jugendratmitglieds nutzen
2. Verantwortlichkeit
der Ansprechpartner für die Jugendlichen im Ortsrat ist der Ortsbürgermeister Jürgen Stierand
die Jugendraumbenutzer wählen einen Jugendrat für ein Jahr
momentan besteht dieser aus: Melissa Harms, Timo Ristau, David Gloth, Noah Burk und Tabea Herbst
der Jugendrat ist das Vertretungsorgan der Jugendlichen; er arbeitet eng mit dem Ortsrat und der Kinder- und Jugendpflege Nörten-Hardenberg zusammen
den Weisungen des Jugendrates ist Folge zu leisten
der Jugendrat kümmert sich darum, dass die Regeln und die Hausordnung eingehalten werden
bei kleineren Vergehen entscheidet der Jugendrat über Sanktionen (nach dem aushängenden Sanktionenkatalog), bei größeren in Rücksprache mit dem Ansprechpartner im Ortsrat und der Kinder- und Jugendpflege Nörten-Hardenberg
alle Besucher verpflichten sich beim Betreten des Jugendraumes, die Hausordnung einzuhalten. Jeder Besucher des Jugendraumes übernimmt die Verantwortung für sein Handeln
3. Schlüssel
die Schlüssel werden vom Jugendrat verwaltet
einen Schlüssel erhält die Kinder- und Jugendpflege Nörten-Hardenberg
das Ein- oder Ausschließen Einzelner ist verboten
4. Sauberkeit/Ordnung
jeder ist für die Unordnung verantwortlich, die er verursacht und hat sie umgehend zu entfernen
die Verunreinigung des Sportplatzes und des umliegenden Geländes ist dringend zu vermeiden
5. Rauchen, Alkohol und illegale Drogen, siehe Jugendschutzgesetz!
Spirituosen sind generell verboten
illegale Drogen sind im Jugendraum absolut verboten
Rauchen ist nur außerhalb des Jugendraumes gestattet
Bier-, Wein-, und/oder Sektkonsum ist zulässig, wenn alle anwesenden Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben
6. Gewalt
der Jugendraum ist ein gewaltfreier Raum, auch Mobbing gilt als Gewalt
7. Haftung
Beschädigungen sind sofort der Kinder-und Jugendpflege Nörten-Hardenberg und dem Ortsbürgermeister zu melden
jeder haftet für sich selbst
für fremdes Eigentum wird keine Haftung übernommen
8. Sonstiges
alle Nutzer des Jugendraumes, auch Besucher, erkennen durch ihre Anwesenheit die Hausordnung an
Jugendschutzgesetz und Hausordnung werden für jeden sichtbar ausgehängt
Verunreinigung des Mobiliars durch bemalen ist nicht gestattet
Beim Verlassen ist die Heizung im Sommer auszuschalten, im Winter auf Frostschutzeinstellung zu stellen (❅).
Alle sich im Jugendraum befindlichen Güter (Lebensmittel, Gerätschaften, etc.) sind für alle Nutzer zugänglich und dürfen von allen verwendet oder konsumiert werden