Allgemeines zur Trinkwasser-Installation
Die Trinkwasser-Installation ist die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden.
Der Übergabepunkt ist die erste Absperrvorrichtung. Die Trinkwasser-Installation meint somit die Hausinstallation, die sich in Fließrichtung nach der ersten Absperrvorrichtung (mit Ausnahme der Wasseruhr) befindet.
Achtung: Gem. § 13 Trinkwasserversorgungssatzung (TwvS) dürfen die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Eingriffe in die Trinkwasser-Installationen dürfen von Ihnen selbst als Eigentümer oder Nutzer, d. h. von fachlichen Laien, nicht durchgeführt werden. Auch Fachbetriebe, die nicht zugelassen sind, dürfen keine Arbeiten an Ihrer Trinkwasser-Installation durchführen.
Zählersetzung / Inbetriebsetzung der Trinkwasser-Installation
Jede Inbetriebsetzung der Hausinstallation ist bei der Gemeinde über ein eingetragenes Installationsunternehmen zu beantragen. Der Antragsvordruck kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Der Installateur errichtet die Trinkwasserinstallation und meldet dem Wasserwerk die Anlage zur Abnahme fertig. Hierzu vereinbart der Installateur telefonisch einen Termin zur Zählersetzung.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung technischer Fragen sowie zwecks Terminvereinbarung zur Zählersetzung frühzeitig mit unserem Ansprechpartner Mess- und Installateurwesen in Verbindung. Telefon: 05551 / 6005-360.
Bitte reichen sie den Antrag unterschrieben als Scan an die E-Mail: msb@stadtwerke-northeim.de ein.